Die Vereinstätigkeit ruht noch immer auf Grund des ersten Weltkriegs.
Hier jedoch ein Abschnitt aus den Statuten des Vereins:
Als Eintrittsgeld in den Verein mußten 10 Mark, für die damalige Zeit ein hoher Betrag, bezahlt werden. Unter bestimmten Umständen wurde dieser Betrag bei Austritt aus dem Verein dem Mitglied wieder vergütet. Soweit jedoch das Mitglied in die Musik eingelernt wurde, galt dieser Betrag als "Lehrgeld".
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